Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

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Windrose in Hannover am Kröpcke aus 1950
  • Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen
    Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen

    Während des Anmeldeverfahrens für eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann der Markenanmelder einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kann interessant sein, wenn der Anmelder plant seine Marke auch international als IR-Marke registrieren zu lassen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Beschleunigte Prüfung ist gebührenpflichtig Für eine beschleunigte Prüfung…

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  • Die 7 Stationen der Marke
    Die 7 Stationen der Marke

    Von der Kreativphase über die Benutzung bis zur Auslandsanmeldung erfahren Sie alles in unserer Checkliste zur Gestaltung im Umgang mit Ihrer Marke: Die 7 Stationen der Marke

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  • Die drei Schutzhindernisse im Markenrecht
    Die drei Schutzhindernisse im Markenrecht

    Relativ, unüberwindbar, absolut – das sind die drei Adjektive, die der Fachbeschreibungen im Markenrecht dienen, sie umschreiben die Art der Schutzhindernisse. Liegt ein Schutzhinderniss vor, so kann die Marke nicht eingetragen werden. Relative Schutzhindernisse Wenn bereits ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert und es deshalb durch eine neue Eintragung beim Patent- und Markenamt (DPMA) zu…

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Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen.

Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a.

Selbstverständlich beraten wir mittelständische Unternehmen, Konzerne, Institutionen der Wirtschaft und öffentlich-rechtliche Körperschaften unterschiedlicher Grössenordnungen sowie Privatpersonen auf nahezu allen Gebieten des nationalen und internationalen Wirtschafts- und Privatrechts.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Daneben halten wir weitere Zweigstellen unserer Kanzlei in einigen Metropolen vor. horak Rechtsanwälte erreichen Sie in Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Frankfurt/ Main, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Wien.

Wir sind Rechtsanwälte und stehen mit allen anwaltlichen Berufsträgern aus der Rechtsanwaltschaft und der Patentanwaltschaft für zielorientierte Beratung und exzellente Vertretung auf höchstem fachlichen Niveau.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
  • Aufgaben eines Markenanwalts bei einer Markenanmeldung

    Aufgaben eines Markenanwalts bei einer Markenanmeldung

    Ein Anwalt, der auf Markenrecht spezialisiert ist, unterstützt seine Mandanten bei der Markenanmeldung und begleitet sie während des gesamten Prozesses. Die konkreten Aufgaben können je nach Fall variieren, aber im Allgemeinen umfassen die Tätigkeiten eines Anwalts bei einer Markenanmeldung: Beratung und Prüfung: Der Anwalt berät den Mandanten über die rechtlichen Aspekte einer Markenanmeldung und prüft,…

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  • Die Zuerkennung einer geschützten geografischen Angabe

    Die Zuerkennung einer geschützten geografischen Angabe

    Die Zuerkennung einer geschützten geografischen Angabe ist ein rechtlicher Prozess, bei dem einer bestimmten geografischen Bezeichnung ein Schutzstatus zuerkannt wird. Dieser Schutzstatus dient dazu, die geografische Herkunft eines Produkts zu kennzeichnen und vor Nachahmungen oder Fälschungen zu schützen. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Um eine geschützte geografische Angabe zu erhalten, müssen bestimmte Kriterien erfüllt…

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  • Nationaler, regionaler, eu-weiter oder internationaler Markenschutz

    Nationaler, regionaler, eu-weiter oder internationaler Markenschutz

    In der EU besteht ein viergliedriges System für die Eintragung von Marken. Welches Sie davon wählen, hängt von Ihren geschäftlichen Erfordernissen ab. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Sie können Ihre Marke direkt beim zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum eine Marke anmelden, wenn Sie Markenschutz in einem EU-Mitgliedstaat möchten,…

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  • Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss

    Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss

    „Beschreibend“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt. Also z.B. „Limonade“ für die Ware Getränke. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Absolute Schutzhindernisse bei einer Markenanmeldung sind in § 8 Markengesetz geregelt. Danach kann als Marke insbesondere keine beschreibende Kennzeichnung und keine freihaltebdürftige Benennung eingetragen werden. Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.…

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