Bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte, wie beispielsweise Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Käse, Backwaren und Bier, können als geografische Herkunftsangaben geschützt werden. Dabei handelt es sich um ein europaweites Schutzrecht. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 1151/2012 mit den deutschen Ausführungsbestimmungen in §§ 130-136 MarkenG.
Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben
Man unterscheidet zwei Schutzkategorien, nämlich
- geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.), z.B. „Allgäuer Sennalpkäse“
- geschützte geografische Angaben (g.g.A.), z.B. „Thüringer Rostbratwurst“
In beiden Fällen muss es sich um einen Namen handeln, den Sie zur Bezeichnung Ihres Produkts verwenden. Ihr Produkt selbst muss aus einem bestimmten Ort, aus einer bestimmten Gegend oder aus einem bestimmten Land kommen. Wesentliche Schutzvoraussetzung ist der Zusammenhang zwischen den Eigenschaften Ihres Produkts und dessen Herstellung im Herkunftsgebiet.
Bei der Ursprungsbezeichnung muss dieser Zusammenhang besonders eng sein, d.h. alle Produktionsschritte müssen in dem fraglichen Gebiet erfolgen. Bei der geografischen Angabe reicht es hingegen aus, wenn einer der Produktionsschritte in dem Herkunftsgebiet stattfindet und die Qualität, das Ansehen oder eine andere Eigenschaft des Erzeugnisses wesentlich auf diesen geografischen Ursprung zurückzuführen ist.
Der Antrag auf Eintragung einer geografischen Angabe/Ursprungsbezeichnung ist beim DPMA einzureichen. Die Prüfung erfolgt zweistufig, zunächst durch das DPMA und anschließend durch die EU-Kommission, die auch die Eintragung vornimmt.
Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind als absolute Schutzhindernisse im markenrechtlichen Anmelde- bzw. Nichtigkeitsverfahren sowie als Widerspruchsgründe im markenrechtlichen Kollisionsverfahren zu berücksichtigen.
Wo können Sie nach geschützten geografischen Herkunftsangaben recherchieren?
Die Datenbank der Europäischen Kommission eAmbrosia enthält alle geschützen Angaben für Wein, Lebensmittel und Spirituosen und führt die bisherigen Datenbanken „E-Baccus“, „Door“ und „E-Spirit-Drinks“ zusammen. Gleiches gilt für die Ende November 2020 gestartete Datenbank des Amtes der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) GIview, die sich weitgehend mit eAmbrosia deckt, jedoch keine Recherche nach geschützten traditionellen Spezialitäten zulässt.