Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Widerspruch

Widerspruch
Widerspruch gegen eine Marke

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Folgende Leistungen bieten Ihnen die Markeneroberer:

  • bewerten der Erfolgsaussichten eines Widerspruchsverfahrens
  • formulieren der Widerspruchsbegründung
  • einreichen des Widerspruchsantrages beim zuständigen Amt

Die Chancen für einen Widerspruch sind individuell unterschiedlich. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen. Die Markeneroberer können die markenrechtliche Situation und Ihre Chancen abschätzen.

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Markeninhaber können Widerspruch gegen die Eintragung einer prioritätsjüngeren Marke einlegen. Dabei ist es egal, ob die Marke mit älterem Zeitrang bereits eingetragen ist oder zur Eintragung angemeldet wurde.

Wie sind die Chancen für einen Widerspruch?

Für den Erfolg eines Widerspruchs ist folgendes entscheidend:

  • Wahrung der dreimonatigen Widerspruchsfrist
  • Zahlung der Widerspruchsgebühr
  • Widerspruchsbegründung
  • Verwechslungsfähigkeit der sich gegenüberstehenden Marken

Sowohl die Marke, als auch die beanspruchten Waren und Dienstleistungen können verwechslungsfähig sein.

Faustregel: Je näher die Waren- und Dienstleistungsklassen sind, desto mehr Zeichenabstand sollte vorhanden sein, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen.

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