Relativ, unüberwindbar, absolut – das sind die drei Adjektive, die der Fachbeschreibungen im Markenrecht dienen, sie umschreiben die Art der Schutzhindernisse. Liegt ein Schutzhinderniss vor, so kann die Marke nicht eingetragen werden.
Relative Schutzhindernisse
Wenn bereits ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert und es deshalb durch eine neue Eintragung beim Patent- und Markenamt (DPMA) zu einer markenrechtlichen Kollision kommen könnte bestehen relative Schutzhindernisse.
Wir sind Fachanwälte und helfen Ihnen Ihre Marke richtig anzumelden.
Unüberwindbare Schutzhindernisse
Ähnelt eine Marke beispielsweise einem staatlichen Hoheitszeichen, verstößt sie gegen die öffentliche Ordnung oder gegen die guten Sitten, so ist sie von der Eintragung ausgeschlossen. Der Fachbegriff hierfür ist unüberwindbare Schutzhindernisse.
Absolute Schutzhindernisse
Ist eine Marke grafisch nicht darstellbar oder fehlt die Unterscheidungskraft, so sind dies beispielsweise Eigenschaften, die man absolute Schutzhindernisse nennt.
Noch mehr Antworten finden Sie unter Fachwörter A-Z – Begriffe aus dem Markenrecht kurz erklärt.
Geschützte geografische Angaben und Ursprungsbezeichnungen sind zu berücksichtigen als absolute Schutzhindernisse im markenrechtlichen Anmelde- bzw. Nichtigkeitsverfahren sowie als Widerspruchsgründe im markenrechtlichen Kollisionsverfahren.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Was sind Geografische Herkunftsangaben?
Bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte, wie beispielsweise Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Käse, Backwaren und Bier, können als geografische Herkunftsangaben geschützt werden. Dabei handelt es sich um ein europaweites Schutzrecht. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 1151/2012 mit den deutschen Ausführungsbestimmungen in §§ 130-136 MarkenG. Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben Man unterscheidet zwei…
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Markenwissen für Anfänger
Von der ersten Markenidee über die Gestaltung bis zum Einsatz einer Marke ist es ein langer Weg. Damit er nicht so steinig wird, ist es gut etwas Wissen aus dem juristischen Bereich zu sammeln. Strategische Überlegungen können so schon früh und mühelos in den Gestaltungsprozess mit einfließen. Richtig juristisch wird es ohnehin mit dem Markenrecht.…
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Markenschutz durch Markenanmeldung
Eine Marke dient grundsätzlich der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Schutzfähig sind Zeichen, die geeignet sind, Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Das können beispielsweise Wörter, Buchstaben, Zahlen, Abbildungen, aber auch Farben, Hologramme, Multimediazeichen und Klänge sein. Markenanmeldung Markenschutz entsteht durch die Eintragung einer angemeldeten Marke. Daneben kann…
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Marke im Ausland anmelden
Mit einer Auslandsmarken erhalten Sie Markenschutz im Ausland. Dazu gehören internationale Marken, Gemeinschaftsmarken und nationale Auslandsmarken. Sie können Ihre Marke in fast jedem Land der Welt anmelden. Sie müssen diese nur bei dem jeweiligen Markenamt registrieren. Allerdings ist dafür eine deutsche Marke Voraussetzung. Wir nennen diese Marke Basismarke. Wenn Sie den Markenschutz im Ausland optimal…
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Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss
„Beschreibend“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt. Also z.B. „Limonade“ für die Ware Getränke. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Absolute Schutzhindernisse bei einer Markenanmeldung sind in § 8 Markengesetz geregelt. Danach kann als Marke insbesondere keine beschreibende Kennzeichnung und keine freihaltebdürftige Benennung eingetragen werden. Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.…
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Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen
Während des Anmeldeverfahrens für eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann der Markenanmelder einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kann interessant sein, wenn der Anmelder plant seine Marke auch international als IR-Marke registrieren zu lassen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Beschleunigte Prüfung ist gebührenpflichtig Für eine beschleunigte Prüfung…