Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Überwachung

Überwachung
Markenüberwachung

ab 200 EUR*/Jahr bestellen

Eine internationale Markenüberwachung umfasst folgende Leistungen:

  • Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen.
  • Ermittlung identischer und ähnlicher Eintragungen durch ein Rechercheunternehmen.
  • Recherche in einer Waren- und Dienstleistungsklasse durch ein Rechercheunternehmen.
  • monatlicher Ergebnis-Report durch ein Rechercheunternehmen.
  • Auswertung durch einen Anwalt
  • jederzeit kündbar

Diese ist eine zusätzliche Überwachung zur Standardüberwachung und berücksichtigt auch entfernt ähnliche Zeichen.

Nutzen einer Überwachung

Inhaber einer Marke müssen wachsam sein. Verletzung und Verwässerung gefährdet Ihre Marke. Die Überwachung der Markenrechte schützt Ihre Marke.

Schnell können potentielle Mitbewerber ähnliche Marken, Waren oder Dienstleistungskombinationen anmelden. Sie verlieren dann die Eindeutigkeit und Abgrenzung Ihrer Marke.

Marken haben einen hohen ideellen und materiellen Wert. Beachtliche Umsatzeinbußen und Imageschäden können die Folgen von Markenklau oder -missbrauch sein.

Beauftragen Sie die Markeneroberer als Wächter!

Mit einer Überwachung können Sie den Wert Ihrer Marke erhalten.

Durch eine permanente Überwachung der Markenregister werden Ihnen potenzielle Konfliktanmeldungen umgehend gemeldet, so dass sie sofort reagieren können.

Verteidigung Ihrer Marke

Die Markeneroberer bieten Ihnen im Falle des Angriffs einer Konfliktmarke eine anwaltliche Analyse und Ausarbeitung einer Verteidigungsstrategie.

Es stehen verschiedene Strategien zur Auswahl:

  • Eintragungswidersprüche beim zuständigen Markenamt
  • Vorrechtsvereinbarung zur Abgrenzung der Marken
  • Abmahnung plus Einstweiliges Verfügungsverfahren

Wie weit reicht eine Überwachung?


Sie können die Reichweite der Überwachung selbst bestimmen, lassen Sie sich von den Markeneroberern beraten.

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