Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen

Während des Anmeldeverfahrens für eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann der Markenanmelder einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen.

Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kann interessant sein, wenn der Anmelder plant seine Marke auch international als IR-Marke registrieren zu lassen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Beschleunigte Prüfung ist gebührenpflichtig

Für eine beschleunigte Prüfung muss der Antragsteller eine Gebühr von 200 Euro bezahlen. Sobald die Gebühr zusammen mimt dem Antrag beim Deutsche Patent- und Markenamt eingegangen ist, bearbeitet die Markenstelle das Anmeldeverfahren vorrangig.

Abschluss in sechs Monaten

Trotz Bearbeitungsengpässe oder im Falle der Zurückweisung der Anmeldung soll das Markenamt das Verfahren bei einer beschleunigte Anmeldung in der Regel innerhalb von sechs Monaten abschließen.

Mitwirkung des Anmelders

Bei einer beschleunigten Anmeldung muss der Anmelder ausreichend mitwirken.

Schutzhindernisse, Hoheitszeichen

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