Die Priorität bedeutet im Markenrecht: Markenanmelder, die ihre Marke zuerst angemeldet haben, erhalten den Vorrang gegenüber späteren Markenanmeldungen. Diese Prioritätsregel erfordert Strategie im Verlauf einer systematischen Markenanmeldung. Markeninhaber, die eine Auslandsanmeldungen anspreben, können davon profitieren. Der Begriff Zeitrang steht im Kontext des Prioritätsrechts, der Zeitrang einer Marke bestimmt sich nämlich nach dem Anmeldetag der Basismarke. […]

Priorität im Markenrecht
Von horak RechtsanwälteBeitrag gepostet am Beitrag gepostet in Ähnlichkeitsrecherche, Allgemein, Anmeldeformular, Benutzungspflicht, Benutzungsschonfrist, deutsche Marke, Einrede der Nichtbenutzung, EU-Markenanmeldung, g.g.A., g.U., geografische Herkunftsangaben, geschützte geografische Angaben, geschützte Ursprungsbezeichnung, Gewährleistungsmarke, Individualmarke, Informationseffizienz, IR-Marke, Klasseneinteilung, Kollektivmarke, Markenanmeldung, Markenanwalt, Markenbenutzung, Markeneintragung, Markenformen, Markenlizenz, Markenlöschung, Markenrecherche, Markenrecht, Markenschutz, Markenüberwachung, Markenverband, Markenverletzung, Monomarke, Nizza-Klassen, Priorität, Produktpiraterie, Risikoreduktion, Schutzhindernisse, Solitärmarke, Territorialitätsprinzip, Unionsmarke, Urteile, Waren und Dienstleistungen, Widerspruch, ZeitrangTags Basismarke, Benutzung, Benutzungspflicht, Benutzungsschonfrist, Kollisionsfall, Kreativphase, Markeneintragung, Markeninhaber, Markenlizenz, Markenüberwachung, Monomarke, Nichtbenutzung, Priorität, Prioritätsregel, Produktpiraterie, Prüfung, Risikoreduktion, Rückruf, Rückrufbitte, Schadensersatzforderung, Schutzbereich, Schutzhindernisse, Schutzrecht, Solitärmarke, Strategie, systematischen, Territorialitätsprinzip, Unionsmarke, Ursprungsbezeichnung, Urteile, Verlauf, Voraussetzung, Vorrang, Widerspruch, ZeitrangKeine Kommentare für Priorität im Markenrecht