Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

EU- und IR-Marken Vergleich

EU-Gemeinschaftsmarke vs. IR-Marke

IR-Marke nach dem Madrider Abkommen

Vorteile Kostengünstig, denn es gelten für alle Länder einheitlich niedrige Gebühren. Eine Zurückweisung in einem Land schadet den Anmeldungen in den übrigen Länder nicht.Nachteile Die Marke muss in jedem gewählten Land benutzt werden. Eine aktuell eingetragene Basismarke ist Voraussetzung. Die Marke ist 5 Jahre an den Bestand der Basismarke gebunden. Fällt die Heimatmarke in den 5 Jahren weg, so ist die IR-Marke mit allen Ländern gelöscht.

IR-Marke nach dem Protokoll zum Abkommen

Vorteile Eine eingetragene Basismarke wird nicht zwingend erforderlich. Die Anmeldung der Basismarke ist ausreichend. Fällt die Basismarke weg, so können die Marken in den betroffenen Länder in nationale Marken umgewandelt werden.Nachteile Die Höhe der Gebühren kann in den unterschiedlichen Ländern variiert. Die Marke muss in jedem gewählten Land benutzt werden.

EU-Marke

Vorteile Die Marke muss nicht in jedem gewählten Land benutzt werden. Im Falle eines Widerspruchs trägt der Verlierer die Kosten (max. 600 EUR pro Widerspruch)Nachteile Wird die Marke wegen älterer Rechte in einem Mitgliedstaat zurückgewiesen, so fällt die gesamte EU-Marke. Ein einzelnes Land kann nicht von der Anmeldung ausgeschlossen werden. (Daher ist eine Vorabrecherche wichtig, eine nachträgliche Umwandlung ist zwar möglich, verursacht allerdings erhebliche Kosten) 
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