Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Internationale Markenanmeldung (IR)

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Internationale Markenanmeldung (IR)

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Globalisieren Sie Ihren Markenschutz!

Mit der Internationale Registrierung können Sie Markenschutz in über 100 Staaten erhalten. Möglich ist diese Internationale Registrierung durch das Madrider Markenabkommen (MMA) und des Protokolls des Madrider Markenabkommens (PMMA). Sie benötigen lediglich eine Basismarke.

Ihr Vorteil: Sie brauchen keine parallele Registrierung nationaler Marken in den verschiedenen Mitgliedsstaaten durchzuführen. Sie erhalten in jedem Land Markenschutz als wäre Ihre Marke dort unmittelbar hinterlegt worden.

Wird Ihre Marke in einem Land rechtskräftig zurückgewiesen, so bleibt der Markenschutz – im Gegensatz zur EU-Gemeinschaftsmarke – in den übrigen Ländern bestehen.

Wie geht das?

Die Markeneroberer bringen Ihre Marke bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Genf zur Anmeldung. Die Marken Anmeldung erfolgt über die Markeneroberer als Vertreter. Sie sind der Markeninhaber. Mit der Anmeldung erhalten Sie zehn Jahre Markenschutz. Sie können den Schutz beliebig oft verlängern.

Optional erhalten Sie eine Standardmarkenüberwachung ab Markenanmeldung für Deutschland, die Europäische Gemeinschaft und internationale Marken mit einer Recherche in den Datenbanken der deutschen Marken, der Europäischen Gemeinschaftsmarken und Internationalen Registrierungen durch ein Rechercheunternehmen. Dies umfasst die quartalsweise Ermittlung identischer und ähnlicher Marken durch ein Rechercheunternehmen nebst Auswertung durch einen Anwalt. Die Überwachung ist jederzeit kündbar. Näheres regeln unsere AGB.

 

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