Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Absolute Schutzhindernisse

Unterscheidungskraft – Warum Ihre Marke einzigartig sein muss

Wer eine Marke anmeldet, verfolgt zwei zentrale Ziele: Genau dafür ist die Unterscheidungskraft entscheidend. Fehlt sie, scheitert die Markenanmeldung – selbst bei kreativen Ideen. Was bedeutet Unterscheidungskraft? Eine Marke besitzt Unterscheidungskraft, wenn sie geeignet ist, Ihre Waren oder Dienstleistungen von denen anderer Unternehmen abzugrenzen. In der Praxis bedeutet das: Fehlt die Unterscheidungskraft, liegt ein absolutes […]

Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss

„Beschreibend“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt. Also z.B. „Limonade“ für die Ware Getränke. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Absolute Schutzhindernisse bei einer Markenanmeldung sind in § 8 Markengesetz geregelt. Danach kann als Marke insbesondere keine beschreibende Kennzeichnung und keine freihaltebdürftige Benennung eingetragen werden. Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung. […]

Die drei Schutzhindernisse im Markenrecht

Relativ, unüberwindbar, absolut – das sind die drei Adjektive, die der Fachbeschreibungen im Markenrecht dienen, sie umschreiben die Art der Schutzhindernisse. Liegt ein Schutzhinderniss vor, so kann die Marke nicht eingetragen werden. Relative Schutzhindernisse Wenn bereits ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert und es deshalb durch eine neue Eintragung beim Patent- und Markenamt (DPMA) zu […]

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