Ein Anwalt, der auf Markenrecht spezialisiert ist, unterstützt seine Mandanten bei der Markenanmeldung und begleitet sie während des gesamten Prozesses. Die konkreten Aufgaben können je nach Fall variieren, aber im Allgemeinen umfassen die Tätigkeiten eines Anwalts bei einer Markenanmeldung:
Beratung und Prüfung: Der Anwalt berät den Mandanten über die rechtlichen Aspekte einer Markenanmeldung und prüft, ob die gewünschte Marke markenrechtlich schutzfähig ist. Er führt eine Recherche durch, um festzustellen, ob ähnliche oder identische Marken bereits registriert sind.
Ausarbeitung der Anmeldeunterlagen: Der Anwalt erstellt die erforderlichen Unterlagen für die Markenanmeldung, wie z.B. das Anmeldeformular und die Beschreibung der Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke geschützt werden soll.
Einreichung der Markenanmeldung: Der Anwalt reicht die vollständigen Anmeldeunterlagen beim zuständigen Markenamt ein und überwacht den Fortschritt des Anmeldeverfahrens.
Überprüfung von Bescheiden und Amtsaktionen: Der Anwalt prüft alle Bescheide oder Amtsaktionen des Markenamtes im Zusammenhang mit der Markenanmeldung und reagiert gegebenenfalls darauf. Das kann beispielsweise das Beantworten von Fragen des Amtes oder das Vorlegen zusätzlicher Nachweise beinhalten.
Vertretung vor dem Markenamt: Falls es zu Streitigkeiten oder Einwänden gegen die Markenanmeldung kommt, vertritt der Anwalt die Interessen seines Mandanten vor dem Markenamt. Er kann beispielsweise Widersprüche gegen ähnliche Marken einlegen oder auf Einwände des Amtes reagieren.
Überwachung und Verlängerung des Markenschutzes: Der Anwalt überwacht den Schutzumfang der Marke und informiert den Mandanten über mögliche Verletzungen oder ähnliche Markenanmeldungen. Zudem unterstützt er bei der Verlängerung des Markenschutzes, da Marken in regelmäßigen Abständen erneuert werden müssen.
Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Aufgaben eines Anwalts bei einer Markenanmeldung von Fall zu Fall unterschiedlich sein können und von den individuellen Bedürfnissen und Anforderungen des Mandanten abhängen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Eine Markenanmeldung ist einfach
Eine Markenanmeldung – wie ein Hauskauf – erscheint nur auf den ersten Blick einfach. Tatsächlich ist die Markenanmeldung als solche auch leicht zu bewerkstelligen. Dafür muss lediglich ein bestimmtes Formular ausgefüllt werden und die Ausfüllhinweise beachtet sein.
Rechtliche Fallstricke der Markenanmeldung
Damit jedoch auch ein rechtlich vertretbares Markenrecht unter Berücksichtigung der rechtlichen Fallstricke entsteht, bedarf es einer anwaltlichen Begleitung des Markenanmeldeprozesses. Denn es existieren viel zu viele markenrechtliche Eventualitäten, die weit über den „gesunden Menschenverstand“ hinausgehen. Erst wenn ein Markenanmelder auch rechtlich detailliert weiss, wie die Markenanmeldung sinnvoll gestaltet, die spätere Verwendung rechtserhaltend oder Fragen der Markenüberwachung/ Markenausdehnung bedacht sind, etc kann eine sinnvolle Entscheidung getroffen werden, ob eine Markenanmeldung der für den konkreten Fall richtige Weg ist.
Folgende Fragen/ Stichpunkte können von Bedeutung sein (nicht abschliessend):
- Zielsetzung und Zielerreichbarkeit
- Schutzfähigkeit
- Recherche nach älteren Rechten (Marken, Namen, Firmen, Slogans etc)
- Schutzumfang (Waren und Dienstleistungen)
- Inhaberschaft
- Räumliche Ausdehnung (DE/ EU/ International)
- Markenstrategie
- Benutzungsfragen
- Überwachungsfragen
- Markenwiderspruch
- Markenkollision
- Markenverlängerung
- Prioriotät
- Seniorität
- Markenkosten
- Markenwert
- Markenlizenz
- Markenlöschung
- Markenverzicht
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Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss
„Beschreibend“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt. Also z.B. „Limonade“ für die Ware Getränke. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Absolute Schutzhindernisse bei einer Markenanmeldung sind in § 8 Markengesetz geregelt. Danach kann als Marke insbesondere keine beschreibende Kennzeichnung und keine freihaltebdürftige Benennung eingetragen werden. Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.…
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