Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Das Markenrecht und seine Erschöpfung

Wenn das Markenrecht erschöpft ist, dann kann der Markeninhaber den Weitervertrieb eines Markenproduktes nicht untersagen. Der Begriff „Erschöpfung“ drückt somit aus, dass der Markeninhaber das Vertreiben eines Produktes, das mit seiner Zustimmung in der EU in Verkehr gebracht wurde, nicht mehr verbieten kann.

Erschöpfung

Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.

Der Erschöpfungsgrundsatz ist für jede Werbung mit Markenware wichtig.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wehren unmöglich

Dem Markeninhaber ist es nicht mehr möglich sich mit seiner Marke gegen nachkommende Angebote der Ware zu wehren.

Wenn der Markeninhaber die Benutzung seiner Marke durch Dritte nicht für Produkte verbieten kann, die mit seinem Einverständnis innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht wurden, dann ist das Markenrecht erschöpft.

Erschöpfungsgrundsatz

Der Erschöpfungsgrundsatz wird als Rechtsgrundsatz dem Immaterialgüterrecht zugeordnet. Der Begriff ist treffend, da sich erschöpfende Schutzrechte „verbrauchen“, wenn der geschützte Gegenstand zum ersten Mal legal in Verkehr gebracht wurde. Über den Schutz kann nachkommend nicht mehr verfügt werden.

Die rasante Globalisierung und der fortwährende technischer Fortschritt stellen interessante neue Chancen, aber auch Herausforderungen dar.

Rechtsanwalt Lana Kister
Erschöpfungsgrundsatz

Wir sind Fachanwälte und helfen Ihnen bei der Schadensersatzforderung.

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