Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Marke wirklich auch richtig benutzen

Bei der Benutzung seiner Marke sollte der Markeninhaber alles richtig machen, um mögliche Risiken zu vermeiden.

Marke mit „R“ kennzeichen

Mit einem „R“ kennzeichnet der Markeninhaber, dass seine Marke im Register des Patent- und Markenamtes eingetragen ist. Doch der Markeninhaber sollte darauf achten, dass er die Kennzeichnung der Marke nicht sofort umsetzt.

Sobald eine Marke im Markenregister eingetragen ist, wird sie veröffentlicht. Ab dann beginnt die Widerspruchsfrist von 3 Monaten. Erst nach den 3 Monaten kann der Markeninhaber das „R“ zur Kennzeichnung der Registrierung der Marke hinzusetzen.

Marke zur richtigen Zeit benutzen

Der Markeninhaber sollte seine Marke benutzen um seine Rechte zu schützen, sonst riskiert er seine Schutzrechte. Er sollte die Marke daher spätestens nach 5 Jahren in der eingetragenen Form benutzen.

Marke verwässert

Nutzen nämlich Dritte illegal die Marke, so können sie zu ihrer Verteidigung die mangelnde Benutzung der Marke anführen. Das erschwert das Vorgehen gegen diese Verletzer der Markenrechte.

Markenbenutzung

Marke richtig benutzen.


Tut der Markeninhaber nichts dagegen, dass Dritte seine Marke illegal stark nutzen, so riskiert er die Klarheit seiner Marke. Nimmt dieser Zustand Übermaß, so kann der Markeninhaber nichts mehr gegen die Verletzung seiner Marke unternehmen, da ihm die Handhabe fehlt.

Sofern Dritte die Marke in erheblichen Umfang verletzen, ohne dass der Inhaber vorgeht oder Lizenzvereinbarungen abschließt, kann die Marke verwässern.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Markenbenutzung

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Station 6

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