Verletzt jemand die Rechte des Markeninhabers, so kann der Markeninhaber seine Rechte geltend machen. Zu den Ansprüchen gehört das Recht auf Schadensersatz.
Vorsätzliche oder fahrlässige Markenverletzungen
Entsteht ein Schaden durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Markenverletzung, so ist der Verletzter verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Berechnung
Die Berechnung des Schadens kann sich schwer gestalten. Darum gibt es drei Wege den Schaden zu beziffern.
Ein Markeninhaber hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn jemand seine Marke vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Lizenzanalogie
Der Markeninhaber kann den Betrag geltend machen, der durch eine Lizenzierung als Lizenzgebühr angefallen wäre.
Abschöpfung des Verletzergewinns
Der Markeninhaber hat die Möglichkeit vom Verletzer, den durch die Kennzeichenverletzung erzielten Gewinn einzufordern.
Forderung des entgangenen Gewinns
Der Markeninhaber kann die Erstattung des ihm durch die Verletzung entgangenen Gewinns fordern.
Abmahnung
Der Markenverletzer wird mittels Abmahnung auf den beanstandeten Sachverhalt und auf den bestehenden Markenschutz hingewiesen. Typisch ist die Einforderung von Schadensersatz für die Vergangenheit und für die Zukunft wird eine Lizenz oder Unterlassung verlangt.
Die Verletzung einer Marke setzt allgemein voraus, dass wenigstens ähnliche Zeichen für ähnliche Leistungen verwandt werden. Bei berühmten Marken genügt die Verwendung ähnlicher Zeichen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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