Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Schadensersatz bei Markenverletzung 

Verletzt jemand die Rechte des Markeninhabers, so kann der Markeninhaber seine Rechte geltend machen. Zu den Ansprüchen gehört das Recht auf Schadensersatz.

Vorsätzliche oder fahrlässige Markenverletzungen

Entsteht ein Schaden durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Markenverletzung, so ist der Verletzter verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Schadensersatzforderungen Markenverletzung

Wir sind Fachanwälte und helfen Ihnen bei der Schadensersatzforderung.

Berechnung

Die Berechnung des Schadens kann sich schwer gestalten. Darum gibt es drei Wege den Schaden zu beziffern.

Ein Markeninhaber hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn jemand seine Marke vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Lizenzanalogie

Der Markeninhaber kann den Betrag geltend machen, der durch eine Lizenzierung als Lizenzgebühr angefallen wäre.

Abschöpfung des Verletzergewinns

Der Markeninhaber hat die Möglichkeit vom Verletzer, den durch die Kennzeichenverletzung erzielten Gewinn einzufordern.

Forderung des entgangenen Gewinns

Der Markeninhaber kann die Erstattung des ihm durch die Verletzung entgangenen Gewinns fordern.

Abmahnung

Der Markenverletzer wird mittels Abmahnung auf den beanstandeten Sachverhalt und auf den bestehenden Markenschutz hingewiesen. Typisch ist die Einforderung von Schadensersatz für die Vergangenheit und für die Zukunft wird eine Lizenz oder Unterlassung verlangt.

Die Verletzung einer Marke setzt allgemein voraus, dass wenigstens ähnliche Zeichen für ähnliche Leistungen verwandt werden. Bei berühmten Marken genügt die Verwendung ähnlicher Zeichen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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