Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Schadensersatz bei Markenverletzung 

Verletzt jemand die Rechte des Markeninhabers, so kann der Markeninhaber seine Rechte geltend machen. Zu den Ansprüchen gehört das Recht auf Schadensersatz.

Vorsätzliche oder fahrlässige Markenverletzungen

Entsteht ein Schaden durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Markenverletzung, so ist der Verletzter verpflichtet den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Schadensersatzforderungen Markenverletzung

Wir sind Fachanwälte und helfen Ihnen bei der Schadensersatzforderung.

Berechnung

Die Berechnung des Schadens kann sich schwer gestalten. Darum gibt es drei Wege den Schaden zu beziffern.

Ein Markeninhaber hat grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz, wenn jemand seine Marke vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Lizenzanalogie

Der Markeninhaber kann den Betrag geltend machen, der durch eine Lizenzierung als Lizenzgebühr angefallen wäre.

Abschöpfung des Verletzergewinns

Der Markeninhaber hat die Möglichkeit vom Verletzer, den durch die Kennzeichenverletzung erzielten Gewinn einzufordern.

Forderung des entgangenen Gewinns

Der Markeninhaber kann die Erstattung des ihm durch die Verletzung entgangenen Gewinns fordern.

Abmahnung

Der Markenverletzer wird mittels Abmahnung auf den beanstandeten Sachverhalt und auf den bestehenden Markenschutz hingewiesen. Typisch ist die Einforderung von Schadensersatz für die Vergangenheit und für die Zukunft wird eine Lizenz oder Unterlassung verlangt.

Die Verletzung einer Marke setzt allgemein voraus, dass wenigstens ähnliche Zeichen für ähnliche Leistungen verwandt werden. Bei berühmten Marken genügt die Verwendung ähnlicher Zeichen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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    Wir sind versiert im Markenrecht. Die Markenverwaltung bezieht sich auf die Verwaltung und Pflege einer Marke, um deren Wert und Identität zu erhalten und zu stärken. Sie umfasst verschiedene Aktivitäten, die darauf abzielen, die Marke strategisch zu positionieren, ihre Bekanntheit zu steigern und eine positive Wahrnehmung bei den Verbrauchern aufrechtzuerhalten. Die Bedeutung der Markenverwaltung liegt…


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    Bessere Rechten recherchieren

    Wer eine Marke anmelden möchte, sollte unbedingt mögliche bessere Rechte eines dritten Markeninhabers im Vorfeld beachten. Neben den professionell gängigen Methoden, gibt es jedoch auch einfache kostenlose Möglichkeiten. Grundsätzlich sollte sich der zukünftige Markeninhaber schon vor dem Entwurf einer Marke um mögliche bessere Rechte eines Dritten kümmern. Rechtsawalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Markenverletzung durch Markenanmeldung…


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    COVID- und CORONA-Glücksritter im Markenrecht

    Krankheiten und Viren müssen auch einen Namen haben. So gab die World Health Organization (WHO) am 11.02.2020 dem inzwischen prominenten Corona-Virus den Namen SARS CoV-2 und der Krankheit den Namen COVID-19. Seitdem ist die Anzahl der Markenanmeldungen, die diese Bezeichnungen enthalten, explodiert – und zwar weltweit. Die Ideen reichen von „Coronavirus Killer“ für Desinfektionsmittel über…


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    Das Markenrecht und seine Erschöpfung

    Wenn das Markenrecht erschöpft ist, dann kann der Markeninhaber den Weitervertrieb eines Markenproduktes nicht untersagen. Der Begriff „Erschöpfung“ drückt somit aus, dass der Markeninhaber das Vertreiben eines Produktes, das mit seiner Zustimmung in der EU in Verkehr gebracht wurde, nicht mehr verbieten kann. Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung. Der Erschöpfungsgrundsatz ist für jede Werbung…


  • Deutsche Marke, EU-Markenanmeldung und internationale Registrierung (IR-Marke)

    Eine nationale Markenanmeldung beim DPMA bietet Schutz für die Bundesrepublik Deutschland. Sie können eine Marke aber auch europaweit als Unionsmarke oder – auf der Grundlage einer Basismarke – international schützen lassen. Jedes dieser Schutzrechtssysteme hat Vor- und Nachteile. Wie diese Vor- und Nachteile im Einzelfall zu gewichten sind, muss der Anmelder für sich selbst entscheiden.…


  • Die drei Schutzhindernisse im Markenrecht

    Die drei Schutzhindernisse im Markenrecht

    Relativ, unüberwindbar, absolut – das sind die drei Adjektive, die der Fachbeschreibungen im Markenrecht dienen, sie umschreiben die Art der Schutzhindernisse. Liegt ein Schutzhinderniss vor, so kann die Marke nicht eingetragen werden. Relative Schutzhindernisse Wenn bereits ein identisches oder ähnliches Markenzeichen existiert und es deshalb durch eine neue Eintragung beim Patent- und Markenamt (DPMA) zu…


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