Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Priorität im Markenrecht

Die Priorität bedeutet im Markenrecht: Markenanmelder, die ihre Marke zuerst angemeldet haben, erhalten den Vorrang gegenüber späteren Markenanmeldungen. Diese Prioritätsregel erfordert Strategie im Verlauf einer systematischen Markenanmeldung. Markeninhaber, die eine Auslandsanmeldungen anspreben, können davon profitieren.

Der Begriff Zeitrang steht im Kontext des Prioritätsrechts, der Zeitrang einer Marke bestimmt sich nämlich nach dem Anmeldetag der Basismarke. Somit bestimmt der Anmeldetag den Zeitrang.

Territorialitätsprinzip

Im Markenrecht gilt das Territorialitätsprinzip. Der Schutzbereich einer nationalen Marke ist auf das Gebiet Deutschlands beschränkt. Sobald ein Markeninhaber Schutzrechte im Ausland geltend machen möchte, muss er eine weitere Markenanmeldung durchführen.

Die prioritätsältere Marke hat Vorrang gegenüber der prioritätsjüngeren Marke.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Zweck von Priorität

Erforderlich ist die Priorität hauptsächlich bei der Prüfung, welches Schutzrecht im Kollisionsfall das ältere ist.

Der Markeninhaber kann die Priorität binnen sechs Monaten nach der ersten Anmeldung seiner Marke in Anspruch nehmen. Voraussetzung für dieses Recht ist, dass die Marke, die Waren und Dienstleistungen sowie der Inhaber identisch sind.

Priorität

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Zeitrang

Visiert der Inhaber einer nationalen Marke die Anmeldung einer Unionsmarke an, so kann er die Priorität der ersten Marke einfordern, wenn er die Unionsmarke in einer Frist von 6 Monaten anmeldet.

Zeitrang

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Durch die Durchsetzung einer Priorität wird veranlasst, dass für den Zeitrang der Marke nicht der Tag der Anmeldung dieser Marke, sondern der Tag der Anmeldung einer früheren anderen Marken entscheidend ist.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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