Das Prioritätsrecht ist das Recht des Anmelders einer Marke, den Prioritätstag einer früheren Anmeldung für eine Nachanmeldung in Anspruch zu nehmen. Dabei bindet er zwar nicht die Laufzeit des Schutzrechts an den Anmeldetag der früheren Anmeldung, dafür gelingt es aber den Altersrang der Anmeldung auf den Anmeldetag der Voranmeldung zurückzuverlegen.
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Geltungstag durch Prioritätsrecht nutzen
Das Prioritätsrecht zu nutzen bedeutet, dass seit Anmeldung der Marke beim Patent- und Markenamt innerhalb von 6 Monaten Auslandsanmeldungen so erzielt werden, dass als „Geltungstag“ im Ausland der Tag der Deutschen Basis Markenanmeldung (D) zählt.
Abgesehen von dieser Prioritätsinanspruchnahme können Auslandsanmeldungen auch später erfolgen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Station 7