Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen eingetragen werden, die folgende Bedingung erfüllen: Kollektivmarken sollten die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Kollektivmarkeinhabers von Marken anderer Unternehmen unterscheiden. Die Unterscheidung sollte durch ihre Eigenschaften möglich sein.
Neben der Kollektivmarke gibts es im Markenrecht die klassische Individualmarke (Monomarke oder Solitärmarke) und die Gewährleistungsmarke.
Unterscheidung durch Eigenschaften
Eigenschaften zur Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen können die betriebliche oder geographische Herkunft sein oder ihrer Art aber auch ihre Qualität oder sonstigen weitere Eigenschaften.
Für die Einreichung Ihrer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie sich von uns anwaltlich vertreten lassen.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Inhaber von Kollektivmarken
Inhaber von Kollektivmarken können nur rechtsfähige Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungsunternehmern oder Händlern sein. Die Kollektivmarke zeigt an, dass die von der betreffenden Marke geschützten Waren oder Dienstleistungen von den Mitgliedern eines Verbands kommen. Nur die Mitglieder dürfen die Marke nutzen.
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Was sind Geografische Herkunftsangaben?
Bestimmte Lebensmittel und Agrarprodukte, wie beispielsweise Obst und Gemüse, Fisch, Fleisch und Fleischerzeugnisse, Käse, Backwaren und Bier, können als geografische Herkunftsangaben geschützt werden. Dabei handelt es sich um ein europaweites Schutzrecht. Rechtliche Grundlage ist die EU-Verordnung Nr. 1151/2012 mit den deutschen Ausführungsbestimmungen in §§ 130-136 MarkenG. Geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben Man unterscheidet zwei…
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Produktdiebstahl vermeiden
Sobald sich ein Design dafür eignet ein Produkt von einem anderen zu unterscheiden, kann es als dreidimensionale Marke eingetragen werden. Ein Design stellt somit eine dreidimensionale Marke dar, die auch als Formmarke oder 3D-Marke bezeichnet wird. Hersteller orientieren sich üblicherweise oft an bereits vorhandenen Produkten und folgen dem Trend auf dem Markt. Der Grat zwischen…
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Priorität im Markenrecht
Die Priorität bedeutet im Markenrecht: Markenanmelder, die ihre Marke zuerst angemeldet haben, erhalten den Vorrang gegenüber späteren Markenanmeldungen. Diese Prioritätsregel erfordert Strategie im Verlauf einer systematischen Markenanmeldung. Markeninhaber, die eine Auslandsanmeldungen anspreben, können davon profitieren. Der Begriff Zeitrang steht im Kontext des Prioritätsrechts, der Zeitrang einer Marke bestimmt sich nämlich nach dem Anmeldetag der Basismarke.…
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Markenwissen für Anfänger
Von der ersten Markenidee über die Gestaltung bis zum Einsatz einer Marke ist es ein langer Weg. Damit er nicht so steinig wird, ist es gut etwas Wissen aus dem juristischen Bereich zu sammeln. Strategische Überlegungen können so schon früh und mühelos in den Gestaltungsprozess mit einfließen. Richtig juristisch wird es ohnehin mit dem Markenrecht.…