Sowohl die Globalisierung als auch der technische Fortschritt ermöglichen selbst den kleinsten Unternehmen Zugang zu sämtlichen Markenländern und somit zu den Exportmärkten. Dieser Zugang bietet einerseits eine Fülle an neuen Möglichkeiten, setzt diese Unternehmen jedoch andererseits gleichzeitig immer stärker dem Wettbewerb aus. In diesem Zusammenhang steigt die Bedeutung des geistigen Eigentums enorm.
Für die Einreichung Ihrer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können Sie sich von uns anwaltlich vertreten lassen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Forgende Markenländer können Unternehmen entdecken:
Die rasante Globalisierung und der fortwährende technischer Fortschritt stellen interessante neue Chancen, aber auch Herausforderungen dar.
Rechtsanwalt Lana Kister
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Vor- und Nachteile einer IR-Marke nach dem Madrider Abkommen
Um eine Marke auch außerhalb Deutschlands schützen zu können, gibt es neben der EU-Marke (Unionsmarke) auch die fast weltweite Markenregistrierung, nämlich die internationale Markenregistrierung (IR-Marke). Eine Weltmarke gibt es nicht, die Internationale Marke ist ein Schutzrecht im Verbund. Rechtsawalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Eine Markenanmeldung nach dem Madrider Abkommen hat sowohl Vor- als auch Nachteile.…
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Eigenart ist entscheidend
Die Orientierung am Markt bei neuen Produktentwicklung ist für Hersteller üblich. Sie schaffen nur selten etwas vollkommen neues, sondern die Produkte heben sich nur geringfügig von den vorhandenen ab. Der Grad der Eigenart ist dabei entscheidend dafür, ob das Produkt bereits vorhandene Schutzrechte verletzt oder ob es der Hersteller so vertreiben kann. Die Regeln dafür…