Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Vor- und Nachteile einer IR-Marke nach dem Madrider Abkommen

Um eine Marke auch außerhalb Deutschlands schützen zu können, gibt es neben der EU-Marke (Unionsmarke) auch die fast weltweite Markenregistrierung, nämlich die internationale Markenregistrierung (IR-Marke).

Eine Weltmarke gibt es nicht, die Internationale Marke ist ein Schutzrecht im Verbund.

Rechtsawalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Eine Markenanmeldung nach dem Madrider Abkommen hat sowohl Vor- als auch Nachteile. IR bedeutet International registered (international registriert). Die IR-Marke gilt in bis zu 97 Mitgliedsstaaten, die Unionsmarke dagegen schützt die Marke nur in maximal 27 Ländern.

Vorteile

Eine IR-Marke nach dem Madrider Abkommen ist kostengünstig, denn es gelten für alle Länder einheitlich niedrige Gebühren. Eine Zurückweisung in einem Land schadet den Anmeldungen in den übrigen Ländern nicht.

Individualmarke

Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.

Nachteile

Die Marke muss in jedem gewählten Land benutzt werden. Eine aktuell eingetragene Basismarke ist Voraussetzung. Die Marke ist 5 Jahre an den Bestand der Basismarke gebunden. Fällt die Heimatmarke in den 5 Jahren weg, so ist die IR-Marke mit allen Ländern gelöscht.

Mit einer IR-Marke können Sie Ihre Marke nicht nur national, sondern auch international oder gar weltweit vor Nachahmern und unerlaubter Nutzung nachhaltig schützen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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