Um eine Marke auch außerhalb Deutschlands schützen zu können, gibt es neben der EU-Marke (Unionsmarke) auch die fast weltweite Markenregistrierung, nämlich die internationale Markenregistrierung (IR-Marke).
Eine Weltmarke gibt es nicht, die Internationale Marke ist ein Schutzrecht im Verbund.
Rechtsawalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Eine Markenanmeldung nach dem Madrider Abkommen hat sowohl Vor- als auch Nachteile. IR bedeutet International registered (international registriert). Die IR-Marke gilt in bis zu 97 Mitgliedsstaaten, die Unionsmarke dagegen schützt die Marke nur in maximal 27 Ländern.
Vorteile
Eine IR-Marke nach dem Madrider Abkommen ist kostengünstig, denn es gelten für alle Länder einheitlich niedrige Gebühren. Eine Zurückweisung in einem Land schadet den Anmeldungen in den übrigen Ländern nicht.
Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.
Nachteile
Die Marke muss in jedem gewählten Land benutzt werden. Eine aktuell eingetragene Basismarke ist Voraussetzung. Die Marke ist 5 Jahre an den Bestand der Basismarke gebunden. Fällt die Heimatmarke in den 5 Jahren weg, so ist die IR-Marke mit allen Ländern gelöscht.
Mit einer IR-Marke können Sie Ihre Marke nicht nur national, sondern auch international oder gar weltweit vor Nachahmern und unerlaubter Nutzung nachhaltig schützen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Priorität im Markenrecht
Die Priorität bedeutet im Markenrecht: Markenanmelder, die ihre Marke zuerst angemeldet haben, erhalten den Vorrang gegenüber späteren Markenanmeldungen. Diese Prioritätsregel erfordert Strategie im Verlauf einer systematischen Markenanmeldung. Markeninhaber, die eine Auslandsanmeldungen anspreben, können davon profitieren. Der Begriff Zeitrang steht im Kontext des Prioritätsrechts, der Zeitrang einer Marke bestimmt sich nämlich nach dem Anmeldetag der Basismarke.…
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Vor- und Nachteile einer IR-Marke nach dem Madrider Abkommen
Um eine Marke auch außerhalb Deutschlands schützen zu können, gibt es neben der EU-Marke (Unionsmarke) auch die fast weltweite Markenregistrierung, nämlich die internationale Markenregistrierung (IR-Marke). Eine Weltmarke gibt es nicht, die Internationale Marke ist ein Schutzrecht im Verbund. Rechtsawalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Eine Markenanmeldung nach dem Madrider Abkommen hat sowohl Vor- als auch Nachteile.…
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Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen
Während des Anmeldeverfahrens für eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann der Markenanmelder einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kann interessant sein, wenn der Anmelder plant seine Marke auch international als IR-Marke registrieren zu lassen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Beschleunigte Prüfung ist gebührenpflichtig Für eine beschleunigte Prüfung…
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Marke im Ausland anmelden
Mit einer Auslandsmarken erhalten Sie Markenschutz im Ausland. Dazu gehören internationale Marken, Gemeinschaftsmarken und nationale Auslandsmarken. Sie können Ihre Marke in fast jedem Land der Welt anmelden. Sie müssen diese nur bei dem jeweiligen Markenamt registrieren. Allerdings ist dafür eine deutsche Marke Voraussetzung. Wir nennen diese Marke Basismarke. Wenn Sie den Markenschutz im Ausland optimal…
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Deutsche Marke, EU-Markenanmeldung und internationale Registrierung (IR-Marke)
Eine nationale Markenanmeldung beim DPMA bietet Schutz für die Bundesrepublik Deutschland. Sie können eine Marke aber auch europaweit als Unionsmarke oder – auf der Grundlage einer Basismarke – international schützen lassen. Jedes dieser Schutzrechtssysteme hat Vor- und Nachteile. Wie diese Vor- und Nachteile im Einzelfall zu gewichten sind, muss der Anmelder für sich selbst entscheiden.…