Die Orientierung am Markt bei neuen Produktentwicklung ist für Hersteller üblich. Sie schaffen nur selten etwas vollkommen neues, sondern die Produkte heben sich nur geringfügig von den vorhandenen ab. Der Grad der Eigenart ist dabei entscheidend dafür, ob das Produkt bereits vorhandene Schutzrechte verletzt oder ob es der Hersteller so vertreiben kann. Die Regeln dafür sind im Designrecht formuliert.
Ein Design ist die dreidimensionale Marke unter den Markenformen.
Rechtsanwältin Julia Ziegeler
Eigenart gilt nationale und international
Nationale Gesetze in fast allen Ländern der Welt dienen dazu, das Designrecht weltweit zu regeln. Für den Schutz ist eine Eintragung beim entsprechenden Amt erforderlich. Wichtig ist hierbei, dass sich das Design von bereits vorhandenen Design genug abhebt. Diese Regelung gilt für die ganze Welt.
Unternehmen können ihre Designs und Produkte für 25 Jahre schützen. Dafür stehen die nationalen Ämter wie das DPMA Deutsches Patent- und Markenamt zur Verfügung. Das DPMA prüft Eigenart und Neuheit vor der Eintragung nicht.
Ähnlichkeit vermeiden
Ein Produkt darf einem anderen Produkt nicht zu sehr ähneln, das heißt es sollte seine Eigenart vorweisen. Wenn es vermeidbar ist, muss auf eine andere technische Lösung zurückgegriffen werden, die sich genug davon abhebt.
Nicht eingetragene Designs
Ist ein Produkt nicht eingetragen, so hat es der Originalhersteller sehr schwer, sich vor Nachahmern zu schützen.
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