Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Marke anmelden – ab ins Markenregister

Sie können ihre Marke anmelden, wenn Sie bereichts folgende Punkte unserer Checkliste abgehakt haben:

1. Kennzeichnungskraft von Marken stärken
2. Bessere Rechten recherchieren
3. Keine Angst vor Verwechselungsgefahr
4. Beschreibende Bestandteile in der Marke vermeiden

Vor der Anmeldung beachten

Einige Punkte sollten Sie jedoch vor der Anmeldung noch beachten: Vergewissern Sie sich zunächst, ob das anzumeldende Zeichen wirklich endgültig ist. Darüber hinaus sollten Sie vorab professionell nach der Marke recherchieren lassen bevor Sie die Marken wirklich final anmelden.

Mit der Reform des Markenrechts schuf der Gesetzgeber das Markenregister. Das Register führt das Deutschen Patent- und Markenamt in München.

Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Wir bieten professionelle Markenrecherchen an.

Anwalt einschalten

Für die Markenanmeldung sollten Sie außerdem die Waren- und Dienstleistung definieren, die Sie mit Ihrer Marke anstreben. Zeigen Sie den zukünftigen Schutzbereich auf und berücksichtigen Sie besserer Rechte. Diese Schritte sollten durch einen Anwalt erfolgen.

Nutzen Sie eine erste Beratung.

Station 5

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