Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

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Produktdiebstahl vermeiden

Produktdiebstahl im Markenrecht

Sobald sich ein Design dafür eignet ein Produkt von einem anderen zu unterscheiden, kann es als dreidimensionale Marke eingetragen werden. Ein Design stellt somit eine dreidimensionale Marke dar, die auch als Formmarke oder 3D-Marke bezeichnet wird. Hersteller orientieren sich üblicherweise oft an bereits vorhandenen Produkten und folgen dem Trend auf dem Markt. Der Grat zwischen einem neuen Design und Produktdiebstahl ist daher sehr schmal. Produkte, die neu auf den Markt kommen, ähneln daher fast immer bereits vorhandenen Produkten.

Wir sind Fachanwälte für Designrecht und kennen und aus mit Poduktdiebstahl.

Design bedeutet Geschmacksmuster

Der Begriff „eingetragenes Design“ löste in Deutschland 2014 die Bezeichnung „Geschmacksmuster“ ab. Auf europäischer Ebene heißt das „eingetragene Design“ weiterhin „Geschmacksmuster“. Das ehemalige Geschmacksmustergesetz heißt seit dem Designgesetz.

Das Design entspricht einer Markenform gemäß § 6 MarkenV. Dabei ist die Form im § 9 MarkenV geregelt. Die Formmarke bestehen nämlich aus einer dreidimensionalen Gestaltung, beispielsweise der Form der beanspruchten Waren oder deren Verpackung.

Rechtsanwältin Julia Ziegeler

Produktdiebstahl im Designrecht

Um geklaute Produktideen zu vermeiden hat der Gesetzgeber das Designrecht geschaffen. Im Designrecht wird genau geregelt wieviel sich ein Produkt von einem bereits vorhandenen Produkt zu unterscheiden hat und wieviel es dem bestehenden Produkt ähneln darf. Das Designrecht schreibt somit vor was Produktdiebstahl darstellt und was nicht.

Vorab Recherchieren gegen Produktdiebstahl

Bringt ein Hersteller ein Produkt neu auf den Markt, so sollte er überprüfen, ob das Produkt bereits vertriebenen Produkten ähnelt. Dafür ist sowohl eine Recherche im Designregister erforderlich als auch auf dem bestehenden Markt.

Markenklau-Design-Tipps

Um Produktdiebstahl zu vermeiden, folgen Sie den folgenden Tipps:

  1. Führen Sie vor dem Produktlaunch eine Recherche über bestehende Rechte von anderen Herstellern durch. Recherchieren Sie in Registern sowie auf dem Markt, insbesondere auf dem deutschen Markt. 
  2. Es ist erforderlich von bereits eingetragenen Produkten genug Abstand zu halten. Gestalten Sie Ihr Produkt um, wenn der Abstand von bestehenden Produkten zu klein ist.
  3. Schützen Sie ihr eigenes Produkt. Der Schutz gibt Ihnen Sicherheit. Sie können somit ihr Design benutzten.

Produktdiebstahl vermeiden

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