Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

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Markenformen gibt es viele

Leibnitz Keks in Hannover

Auf der Bühne der Marken gibt es viel Prominenz. Düfte, Melodien, Worte oder 3D-Formen werden dabei zu Superstars in der Werbung. Klassiker wie 4711, Legosteine oder das „Tatort“-Intro kennt fast jeder. Marken können somit in verschiedenen Formen auftreten. Es gibt neben schlichten Wortmarken und aufwendigen Bildmarken auch einfach nur Farben sowie komplexe dreidimensionale Formen, die schutzwürdig sind. Wir zeigen Ihnen daher einige Beispiel dieser verschiedenen Kategorien:

Wortmarke

In Druckschrift geschriebene Wörter, die auf grafische oder farbige Gestaltung verzichten, sind pure Wortmarken. Der Anmelder kann die gewählte Zeichenfolge beim Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) schützen lassen. Die Zeichenfolge ist nach der Anmeldung schließlich in allen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben geschützt.

WortmarkenBeispiel
Wörter„Pelikan“ oder „Nivea“
Personen- oder Firmennamen„Bahlsen“ oder „Dr .Oetker“
Buchstabenkombinationen„AEG“ oder „EDEKA“
Einzelbuchstaben„T“ oder „Ö“
Zahlen, ausgeschrieben oder als Ziffer„Fünfer“ oder „4711“
Buchstaben-Zahlenkombinationen„sparen24“
Wortfolgen (Slogans)„Damit fahr ich gut“ oder
„Das bin ich mir wert“

Es ist ferner erforderlich, die Binnengroßschreibung neutral zu behandeln in Bezug auf den Schutzgegenstand und -umfang. Ziel ist es hierdurch vor allem eine schutzbegründete oder schutzhindernde Wirkung auszuschließen.

Rechtsanwälin Julia Ziegeler

Bildmarken

Unter einer Bildmarke versteht der Laie zuerst eine Werbegrafik, ein Logo oder ein Firmensignet. Genauer gesagt, ist eine Bildmarke eine Gestaltung ohne Wortbestandteile. Das können zuletzt Symbole, grafisch gestaltete Buchstaben, Piktogramme, oder auch Abbildungen von Gegenständen sein. Die Gestaltung in der kompletten Farbpalette oder einfach nur in schwarz-weiß ist zudem möglich.

  • Beispiele für zweidimensionale Bilder und Abbildungen sind: „Pelikan-Nest“, „Rossmann-Pferd“

Wort-/Bildmarken

Die Kombination von Wortelementen und grafischen, bildlichen Gestaltungen sind Wort-/Bildmarken. Auch, wenn das Wort eine spezifischen Schrifttype oder sonstige typografische Ausgestaltung aufweist, so ist es eine Wort-/Bildmarken. Es ist also nicht nur eine Zeichenfolge.

Die Gesaltungsmöglichkeiten gehen außerdem von farbigen Buchstaben über mehrzeilige Anordnung oder gesperrte Schreibweise mittels L e e r z e i c h e n zwischen den Buchstaben.

  • Beispiele für Wort-/Bildkombinationen sind: „Continental“ als Wort mit Pferd, „Coca Cola“ als ein Wort in einem Kreis

Farbmarken

Farbmarken kommen ohne konkrete Darstellungen und figürliche Begrenzungen aus. Auch Farbzusammenstellungen sind nicht vorgesehen. Die abstrakten Einzelfarbmarke stellt folglich eine einzelne Farbe als solche dar. Sind die Farben in richtigerweise einer eindeutig bestimmten Erscheinungsform festgelegt, so ist es dadurch möglich eine Farbzusammenstellungen in der abstrakt-bestimmten Form zu schützen.

Eine Farbmarke ist demzufolge eine Marke ohne Kontur. Sie besteht also aus einer oder mehreren Farben.

Dreidimensionale Marken

Von einer abstrakten Form bis hin zu einer konkreten Form ist jede dreidimensionale Form möglich. Dreidimensionale Marken sind offensichtlich – wie der Name schon sagt – dreidimensionale Formen. 3D-Marke kann man abgesehen davon auch sagen.

  • Beliebte Beispiele sind vor allem Legosteine oder auch die Form der Toblerone Schokolade.
  • Eine originelle Form ist hingegen beispielsweise die Parfüm-Flasche von Jean Paul Gaultier.

Allgemein übliche, rein technisch bedingte und einfache Formen sind ferner nicht als Marke schutzfähig.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Klangmarken

Melodien und Tonfolgen sind schützfähig. Markenanmelder können somit wahrnehmbare Klänge als Marke schützen lassen. Von musikalischen Klangmarken über das gesprochene sowie gesungene Wort bis zu geräuschhafte Klangbildern, ist alles möglich.

KlangmarkeBeispiel
ErkennungsmelodieDas „Tatort“-Intro
Werbemelodie„Waschmaschinen leben länger mit Calgon“

Geruchs- und Geschmacksmarken

Durch die Anmeldung von Geruchs- und Geschmacksmarke möchte der Anmelder olfaktorische bzw. gustatorische Sinneseindrücke schützen.

Die Mischungen von ätherischen Ölen und Aromastoffen kann eine Geruchsmarke darstellen. Ein Duft, Parfum, Aroma oder Bouquet erzeugt einen bestimmten Geruchseindruck. Mit einer Geruchsmarke ist es schließlich möglich Produkte oder Dienstleistungen voneinander zu unterscheiden. Der Schutz von Düften ist jedoch allerdings relativ wenig geregelt.

Kann ein Geruch markenrechtlich ausreichend beschrieben werden, so kann er als Marke eingetragen werden.

Bewegungsmarke

Werbespots im Kino, Fernsehen oder in Onlinemedien sind eine ideale Bühne für eine Bewegungsmarke.

Die Bewegungsmarke muss man sich genauso wie ein Daumenkino vorstellen. Sie schützt einen konkreten Ablauf von Bewegungen bzw. eine Abfolge von bewegten Bildern. Der betreffende Bewegungsablauf lässt sich also folglich nachvollziehen anhand eine Reihe von Einzelbildern.

Nicht nur natürliche Bewegungen sondern auch künstliche Bildfolgen sind eintragungsfähig. Künstliche Bewegungsmarken sind beispielsweise gezeichnete oder animierte.

Der Bewegungsablauf muss ungeachtet dessen prägnant genug sein, um schutzfähig zu werden.

  •  „Mit dem Zweiten sieht man besser“ ist eine Bewegungsmarke des ZDF, bei der eine Person zwei Finger zum Auge führt und dieses verdeckt. Aber auch der Löwe, der brüllt im Intro von MGM erfüllt die Voraussetzungen für eine Bewegungsmarke.

Tastmarke

Jeder kennt die Blindenschrift, doch die Schmutzigkeit ist relativ jung. Seit 2006 sind sensorische Zeichen markenschutzfähig. Die Eintragungsfähigkeit von haptischen Marken ist somit anerkannt.

Aber auch da, wo ein Sehender nicht hingucken kann, sind Tastmarken sinnvoll. Sind im Maschinenbau beispielsweise Teile so eingebaut, dass man sie nicht sehen kann, ist es hilfreich notwendige Informationen zu ertasten.

Positionsmarke

Eine konkrete, gleich bleibende Platzierung ist eine Positionsmarke. Es ist daher möglich die Anordnung und die Art und Weise der Anbringung eines bestimmten Zeichens auf einer Ware schützen zu lassen.

  • Beispiele für eine Positionsmarken sind schließlich das rote Levis-Fähnchen an der Gesäßtasche von Jeanshosen oder auch die roten Streifen auf den Sohlen von Schuhen der Firma Lloyd.
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