Wie bereits erwähnt, gibt es keine Rechte ohne Pflichten. Das Recht, das Ihnen gewährt wurde, ist ein leistungsstarkes Instrument, mit dessen Hilfe Sie die Markenbekanntheit im Markt aufbauen können. Ihr Monopol sollte jedoch einen Zweck erfüllen, andernfalls kann es beseitigt werden. Der Zweck Ihrer Marke besteht darin, Ihre Waren und/oder Dienstleistungen von denen Ihrer Wettbewerber im Markt zu unterscheiden. Daher muss Ihre Marke auch tatsächlich benutzt werden (Benutzungspflicht). Wenn Sie sie nicht benutzen, können Dritte Ihre Marke aufgrund der Nichtbenutzung anfechten (Einrede der Nichtbenutzung/ Löschung). Es ist gesetzlich festgelegt, dass eine Unionsmarke innerhalb von fünf Jahren ab ihrer Eintragung in der Europäischen Union ernsthaft benutzt werden muss (5-jährige Benutzungsschonfrist).
Ihre Marke kann auch gelöscht werden, wenn sie infolge der Benutzung durch Sie zur gebräuchlichen Bezeichnung einer Ware oder Dienstleistung geworden ist oder sie in Bezug auf Art, Beschaffenheit oder geografische Herkunft der Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen ist, irreführend geworden ist.