Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

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Gewährleistungsmarke nutzen

Die Gewährleistungsmarke weist auf bestimmte Eigenschaften von Waren oder Dienstleistungen hin. Diese Art von Marken können mehrere Unternehmen nutzen. Eine unabhängige Seite gewährleistet dabei Ihre Eigenschaften. Neben der Gewährleistungsmarke gibts es im Markenrecht die klassische Individualmarke (Monomarke oder Solitärmarke) und die Kollektivmarke.

Die Gewährleistungsmarke zeigt an, dass die Waren oder Dienstleistungen bestimmte Eigenschaften aufweisen, die in einer Satzung festgelegt sind.

Rechtsanwalt Andreas Friedlein

Unterschied zur Individualmarke

Individualmarke und Gewährleistungsmarken unterscheiden sich in ihrer Funktion. Die Inhaber einer Gewährleistungsmarke sind natürliche oder juristische Personen, Einrichtungen, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Sie dürfen keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, bei der sie Waren oder Dienstleistungen liefern, für die eine Gewährleistung besteht.

Gewährleistungsmarke

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