Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Nationaler, regionaler, eu-weiter oder internationaler Markenschutz

In der EU besteht ein viergliedriges System für die Eintragung von Marken. Welches Sie davon wählen, hängt von Ihren geschäftlichen Erfordernissen ab.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Markenform

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Sie können Ihre Marke direkt beim zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum eine Marke anmelden, wenn Sie Markenschutz in einem EU-Mitgliedstaat möchten, vielleicht dort, wo sich gegenwärtig Ihr Geschäftssitz befindet, oder wo Sie ein Gewerbe betreiben. Dies ist das nationale Verfahren. Vollständige Liste aller nationalen Ämter.

Falls Sie Schutz in Belgien, den Niederlanden und/oder Luxemburg möchten, können Sie die Anmeldung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum einreichen, dem einzigen regionalen Amt für geistiges Eigentum in der EU, das für den Markenschutz in den drei Mitgliedstaaten zuständig ist. Dies ist das regionale Verfahren.

Markenform

Wir sind versiert im Markenrecht.

Falls Sie in mehreren EU-Mitgliedstaaten Schutz möchten, können Sie beim EUIPO eine Unionsmarke anmelden – dies ist das europäische Verfahren. Eine Online-Anmeldung beim EUIPO kostet 850 EUR und wird in nur einer Sprache eingereicht. Nachdem die Markenanmeldung bei uns eingegangen ist, prüfen und bearbeiten wir diese, und sobald eine Eintragung erfolgt ist, kann Ihre Marke alle zehn Jahre unbefristet verlängert werden.

Das nationale, regionale und EU-System ergänzen einander und bestehen nebeneinander.

Nationale und regionale Marken benötigen Nutzer, die keinen Schutz ihrer Marken auf EU-Ebene wünschen oder brauchen.

Unionsmarken verleihen Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der Union, für diejenigen Nutzer, die dies wünschen.

Die vierte Möglichkeit, Markenschutz in der EU zu erlangen, ist das internationale Verfahren. Sie können Ihre nationale sowie regionale Markenanmeldung oder Unionsmarkenanmeldung nutzen, um deren Schutzumfang international auszudehnen, d. h. auf jedes Land, das das Madrider Protokoll unterzeichnet hat. Hier erfahren Sie mehr über internationale Registrierungen.

  • Nationale Ebene: über nationale Ämter für geistiges Eigentum in der EU.
  • Regionale Ebene: Eintragung in Belgien, den Niederlanden und/oder Luxemburg, über das BOIP.
  • EU-weiter Schutz (sämtliche EU-Mitgliedstaaten): über das EUIPO.
  • Internationale Registrierung: über die WIPO.
  • Aufgaben eines Markenanwalts bei einer Markenanmeldung

    Aufgaben eines Markenanwalts bei einer Markenanmeldung

    Ein Anwalt, der auf Markenrecht spezialisiert ist, unterstützt seine Mandanten bei der Markenanmeldung und begleitet sie während des gesamten Prozesses. Die konkreten Aufgaben können je nach Fall variieren, aber im Allgemeinen umfassen die Tätigkeiten eines Anwalts bei einer Markenanmeldung: Beratung und Prüfung: Der Anwalt berät den Mandanten über die rechtlichen Aspekte einer Markenanmeldung und prüft,…

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  • Nationaler, regionaler, eu-weiter oder internationaler Markenschutz

    Nationaler, regionaler, eu-weiter oder internationaler Markenschutz

    In der EU besteht ein viergliedriges System für die Eintragung von Marken. Welches Sie davon wählen, hängt von Ihren geschäftlichen Erfordernissen ab. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. Sie können Ihre Marke direkt beim zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum eine Marke anmelden, wenn Sie Markenschutz in einem EU-Mitgliedstaat möchten,…

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  • Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss

    Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss

    „Beschreibend“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt. Also z.B. „Limonade“ für die Ware Getränke. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Absolute Schutzhindernisse bei einer Markenanmeldung sind in § 8 Markengesetz geregelt. Danach kann als Marke insbesondere keine beschreibende Kennzeichnung und keine freihaltebdürftige Benennung eingetragen werden. Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.…

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  • Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

    Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

    Finden Sie Ihren Traumjob in Hannover. Werden Sie Rechtsanwältin (m/w/d) bei den horak Rechtsanwälten. Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen…

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  • Fachkanzleien deutschlandweit

    Fachkanzleien deutschlandweit

    Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen. Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Selbstverständlich beraten wir mittelständische…

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  • Priorität im Markenrecht

    Priorität im Markenrecht

    Die Priorität bedeutet im Markenrecht: Markenanmelder, die ihre Marke zuerst angemeldet haben, erhalten den Vorrang gegenüber späteren Markenanmeldungen. Diese Prioritätsregel erfordert Strategie im Verlauf einer systematischen Markenanmeldung. Markeninhaber, die eine Auslandsanmeldungen anspreben, können davon profitieren. Der Begriff Zeitrang steht im Kontext des Prioritätsrechts, der Zeitrang einer Marke bestimmt sich nämlich nach dem Anmeldetag der Basismarke.…

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  • Vor- und Nachteile einer IR-Marke nach dem Madrider Abkommen

    Vor- und Nachteile einer IR-Marke nach dem Madrider Abkommen

    Um eine Marke auch außerhalb Deutschlands schützen zu können, gibt es neben der EU-Marke (Unionsmarke) auch die fast weltweite Markenregistrierung, nämlich die internationale Markenregistrierung (IR-Marke). Eine Weltmarke gibt es nicht, die Internationale Marke ist ein Schutzrecht im Verbund. Rechtsawalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Eine Markenanmeldung nach dem Madrider Abkommen hat sowohl Vor- als auch Nachteile.…

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  • Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen

    Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen

    Während des Anmeldeverfahrens für eine Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kann der Markenanmelder einen Antrag auf beschleunigte Prüfung stellen. Der Antrag auf beschleunigte Prüfung kann interessant sein, wenn der Anmelder plant seine Marke auch international als IR-Marke registrieren zu lassen. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Beschleunigte Prüfung ist gebührenpflichtig Für eine beschleunigte Prüfung…

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  • Eigenart ist entscheidend

    Eigenart ist entscheidend

    Die Orientierung am Markt bei neuen Produktentwicklung ist für Hersteller üblich. Sie schaffen nur selten etwas vollkommen neues, sondern die Produkte heben sich nur geringfügig von den vorhandenen ab. Der Grad der Eigenart ist dabei entscheidend dafür, ob das Produkt bereits vorhandene Schutzrechte verletzt oder ob es der Hersteller so vertreiben kann. Die Regeln dafür…

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  • Bessere Rechten recherchieren

    Bessere Rechten recherchieren

    Wer eine Marke anmelden möchte, sollte unbedingt mögliche bessere Rechte eines dritten Markeninhabers im Vorfeld beachten. Neben den professionell gängigen Methoden, gibt es jedoch auch einfache kostenlose Möglichkeiten. Grundsätzlich sollte sich der zukünftige Markeninhaber schon vor dem Entwurf einer Marke um mögliche bessere Rechte eines Dritten kümmern. Rechtsawalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Markenverletzung durch Markenanmeldung…

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