Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Nationaler, regionaler, eu-weiter oder internationaler Markenschutz

In der EU besteht ein viergliedriges System für die Eintragung von Marken. Welches Sie davon wählen, hängt von Ihren geschäftlichen Erfordernissen ab.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Markenform

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Sie können Ihre Marke direkt beim zuständigen nationalen Amt für geistiges Eigentum eine Marke anmelden, wenn Sie Markenschutz in einem EU-Mitgliedstaat möchten, vielleicht dort, wo sich gegenwärtig Ihr Geschäftssitz befindet, oder wo Sie ein Gewerbe betreiben. Dies ist das nationale Verfahren. Vollständige Liste aller nationalen Ämter.

Falls Sie Schutz in Belgien, den Niederlanden und/oder Luxemburg möchten, können Sie die Anmeldung beim Benelux-Amt für geistiges Eigentum einreichen, dem einzigen regionalen Amt für geistiges Eigentum in der EU, das für den Markenschutz in den drei Mitgliedstaaten zuständig ist. Dies ist das regionale Verfahren.

Markenform

Wir sind versiert im Markenrecht.

Falls Sie in mehreren EU-Mitgliedstaaten Schutz möchten, können Sie beim EUIPO eine Unionsmarke anmelden – dies ist das europäische Verfahren. Eine Online-Anmeldung beim EUIPO kostet 850 EUR und wird in nur einer Sprache eingereicht. Nachdem die Markenanmeldung bei uns eingegangen ist, prüfen und bearbeiten wir diese, und sobald eine Eintragung erfolgt ist, kann Ihre Marke alle zehn Jahre unbefristet verlängert werden.

Das nationale, regionale und EU-System ergänzen einander und bestehen nebeneinander.

Nationale und regionale Marken benötigen Nutzer, die keinen Schutz ihrer Marken auf EU-Ebene wünschen oder brauchen.

Unionsmarken verleihen Schutz in sämtlichen Mitgliedstaaten der Union, für diejenigen Nutzer, die dies wünschen.

Die vierte Möglichkeit, Markenschutz in der EU zu erlangen, ist das internationale Verfahren. Sie können Ihre nationale sowie regionale Markenanmeldung oder Unionsmarkenanmeldung nutzen, um deren Schutzumfang international auszudehnen, d. h. auf jedes Land, das das Madrider Protokoll unterzeichnet hat. Hier erfahren Sie mehr über internationale Registrierungen.

  • Nationale Ebene: über nationale Ämter für geistiges Eigentum in der EU.
  • Regionale Ebene: Eintragung in Belgien, den Niederlanden und/oder Luxemburg, über das BOIP.
  • EU-weiter Schutz (sämtliche EU-Mitgliedstaaten): über das EUIPO.
  • Internationale Registrierung: über die WIPO.
  • Nationaler, regionaler, eu-weiter oder internationaler Markenschutz

    Nationaler, regionaler, eu-weiter oder internationaler Markenschutz

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  • Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss

    Beschreibende Kennzeichnung als absolutes Schutzhinderniss

    „Beschreibend“ ist eine Kennzeichnung, wenn diese die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibt. Also z.B. „Limonade“ für die Ware Getränke. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Absolute Schutzhindernisse bei einer Markenanmeldung sind in § 8 Markengesetz geregelt. Danach kann als Marke insbesondere keine beschreibende Kennzeichnung und keine freihaltebdürftige Benennung eingetragen werden. Wir kümmern uns um Ihre Markenanmeldung.…

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  • Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

    Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

    Finden Sie Ihren Traumjob in Hannover. Werden Sie Rechtsanwältin (m/w/d) bei den horak Rechtsanwälten. Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen…

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  • Fachkanzleien deutschlandweit

    Fachkanzleien deutschlandweit

    Lassen Sie sich deutschlandweit beraten und vertreten. Sie finden uns in bedeutenden Metropolen. Der Hauptsitz der Kanzlei horak Rechtsanwälte/ Fachanwälte/ Patentanwälte befindet sich in der Landeshauptstadt Niedersachsens in Hannover. Hier verfügen wir über zentrale Einrichtungen, auf die auch von unseren Standorten aus zugegriffen werden kann, wie Server, digitale Bibliothek, Telefonzentrale u.a. Selbstverständlich beraten wir mittelständische…

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