Der Widerspruch ist das schnellste und günstigste Mittel, um eine jüngere, kollidierende Marke aus dem Register zu entfernen. Er ist aber an kurze Fristen gebunden, die nicht verlängert werden können.
Deutsche Marke
Gegen die Eintragung einer deutschen Marke kann innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung der Eintragung Widerspruch beim DPMA erhoben werden. Die Widerspruchsgebühr beträgt 250 € zuzüglich 50 € für jedes weitere geltend gemachte Recht.
Unionsmarke
Bei der Unionsmarke läuft die Widerspruchsfrist drei Monate ab Veröffentlichung der Anmeldung. Die Gebühr beim EUIPO beträgt 320 €. Nach Einlegung des Widerspruchs beginnt in der Regel eine „Cooling-off“-Phase, in der sich die Parteien gütlich einigen können.
Überwachung statt Zufall
Kollidierende Anmeldungen bemerkt man selten zufällig rechtzeitig. Eine Markenüberwachung meldet ähnliche Neuanmeldungen, solange noch Zeit für den Widerspruch bleibt.
Eine ähnliche Marke wurde angemeldet? Wir prüfen die Erfolgsaussichten und legen fristgerecht Widerspruch ein.
