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Marke anmelden 2026: Was DPMA und EUIPO an Gebühren verlangen

Schreibtisch mit Akten und Fristenkalender

Wer eine Marke anmeldet, zahlt zwei Posten: die amtlichen Gebühren des Markenamts und – wenn er sich vertreten lässt – das Honorar der Kanzlei. Die Amtsgebühren sind gesetzlich festgelegt und für alle Anmelder gleich.

Deutsche Marke beim DPMA

  • Anmeldung elektronisch: 290 € für bis zu drei Klassen (in Papierform 300 €)
  • jede weitere Klasse: 100 €
  • Verlängerung nach zehn Jahren: 750 € für bis zu drei Klassen

Die Gebühr wird mit der Anmeldung fällig. Wird sie nicht innerhalb von drei Monaten gezahlt, gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Unionsmarke beim EUIPO

  • eine Klasse: 850 € (elektronisch)
  • zweite Klasse: 50 €
  • ab der dritten Klasse: je 150 €

Die Unionsmarke gilt in allen 27 EU-Mitgliedstaaten. Ab etwa zwei bis drei wichtigen EU-Märkten ist sie meist günstiger als mehrere nationale Marken.

Worauf es bei der Klassenwahl ankommt

Jede zusätzliche Klasse kostet Geld – eine fehlende Klasse kann aber später nicht ergänzt werden. Wer zu breit anmeldet, riskiert dagegen Widersprüche und Löschungsanträge wegen Nichtbenutzung. Sinnvoll ist ein Verzeichnis, das das heutige Geschäft und die absehbare Erweiterung abdeckt.

Sie möchten Ihre Marke anmelden? Wir stellen das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit Ihnen zusammen.

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Marke anmelden 2026: Was DPMA und EUIPO an Gebühren verlangen

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