Kaum ist eine Marke veröffentlicht, flattern bei vielen Inhabern amtlich wirkende Schreiben ins Haus: „Eintragung in das Markenregister“, „Internationale Markenveröffentlichung“ oder „Verlängerungsgebühr“. Oft geht es um mehrere hundert oder tausend Euro – für eine Leistung ohne rechtlichen Wert.
Typische Merkmale
- Absender mit amtlich klingenden Namen, Wappen oder Flaggen
- Überweisungsträger mit vorausgefüllter IBAN, oft im Ausland
- Kleingedruckter Hinweis, dass es sich um ein „Angebot“ handelt
- Zahlungsfristen, die Druck erzeugen sollen
Was wirklich gilt
Das DPMA verschickt keine Rechnungen für die Eintragung in private Verzeichnisse. Amtsgebühren zahlen Sie an die Bundeskasse; bei anwaltlicher Vertretung laufen alle amtlichen Schreiben über Ihre Kanzlei. Auch das EUIPO und die WIPO warnen auf ihren Websites vor solchen Schreiben.
Unser Tipp
Zahlen Sie nichts, was nicht über uns gekommen ist. Leiten Sie zweifelhafte Schreiben einfach an uns weiter – wir prüfen sie im Rahmen der laufenden Betreuung.
