Markenanmeldung, Markenschutz, Markenrecht: Markeneroberer

Rechtsanwälte/ Patentanwälte für Markenrecht, deutschen Markenschutz, Unionsmarken (EU-Marken) und IR-Marken (internationale Marken), Markenverletzung, Widerspruchsverfahren, Löschungsverfahren, Markenrecherchen

Markenrecht

Markenschutz ist verhältnismässig günstig erzielbar und zentral sowie als flankierender Produkt-/ Firmenschutz höchst wirkungsvoll. Zudem sind Marken kommunikative, unabdingbare Elemente des Marketingmix.

Informationen über Ideen, Dienstleistungen oder Produkte werden stetig schneller und einfacher verbreitet. Eine Möglichkeit der Behauptung am Markt lässt sich mittels der Namen erzielen, der über die Akzeptanz einer Unternehmung mit entscheidet. Ein prägnanter Begriff, ob als Firmenname oder Produktbezeichnung über Jahre hinweg benutzt, schafft zudem in der Form einer Marke einen unabhängigen Wert. Dabei empfiehlt sich regelmässig eine frühzeitige Eintragung als Marke in das Markenregister. Auch das Preis-/Nutzenverhältnis wird typischerweise zu Gunsten eines Markenschutzes ausfallen – eine normale Markenanmeldung mit 10 Jahren Markenschutz, der beliebig verlängerbar ist, verursacht Amtsgebühren in Höhe von derzeit € 300 (290 bei elektronischer Anmeldung).

Nomen est Omen – eine registrierte Marke bietet weit mehr als die Erlaubnis, das Zeichen mit einem eingekreisten R (“Registered”) zu versehen. Manchmal ist internationaler Markenschutz – bspw. im deutschsprachigen Raum – oder europaweiter als Ergänzung einer deutschen Marke die Absicherung für zukünftige Aktivitäten.

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